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Zoll gewährt Aussetzung der MiLoG-Kontrolle im Eilverfahren vor dem Bundesfinanzhof

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Zoll gewährt Aussetzung der MiLoG-Kontrolle im Eilverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Im Eilrechtsschutzverfahren vor dem Bundesfinanzhof gegen eine MiLoG-Kontolle (Az.: VII B 75/20 (AdV)) hat das die Prüfungsverfügung erlassende Hauptzollamt Magdeburg am 27.08.2020 die Aussetzung der Vollziehung gewährt und damit eine Sachentscheidung verhindert. Ein durch unsere Kanzlei vertretenes polnisches Transportunternehmen hatte aufgrund der in der Rechtssprechung nach wie vor umstrittenen Frage der Anwendbarkeit des MiLoG auf ausländische Transportunternehmen die Aussetzung der Vollziehung begehrt. Diese wurde bisher jedoch sowohl vom Hauptzollamt Magdeburg selbst als auch vom Finanzgericht Sachsen-Anhalt (Az.: 3 V 1103/19) in der Entscheidung vom 08.06.2020 abgelehnt. Die dagegen eingeleitete Beschwerde ist damit erfolgreich und die Aussetzung der Vollziehung rechtskräftig gewährt.

Von diesem Eilrechtsschutzverfahren sind die Hauptsacheverfahren vor dem Bundesfinanzhof gegen Prüfungsverfügungen anderer Hauptzollämter zur Kontrolle der Zahlung des Mindestlohns von polnischen bzw. slowakischen Transportunternehmen (Az.: VII R 12/19; VII R 35/18; VII R 34/18) zu unterscheiden. In diesen Verfahren erfolgte am 18.08.2020 die mündliche Verhandlung.

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