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Urteil im Musterprozess zur Lkw-Mauterstattung (VG Köln, Az. 14 K 6556/20)
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Urteil im Musterprozess zur Lkw-Mauterstattung (VG Köln, Az. 14 K 6556/20)
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 20.03.2024 (Az. 14 K 6556/20) im sogenannten faktischen Musterverfahren entschieden, dass auch für die Jahre 2016-2020 die auf Basis der Wegekostengutachten 2014 und 2018 erfolgte Mautsatzberechnung des Bundes fehlerhaft war. Dem klagenden Transportunternehmen sprach das Gericht eine Erstattung der LKW-Maut für den Anteil der Verkehrspolizei in Höhe von 5,86 % der für die Jahre 2016 – 2018 bezahlten Infrastrukturkosten und 4,44 % der für die Jahre 2019 – 2020 bezahlten Infrastrukturkosten zu. Daneben hat das Gericht auch unionsrechtliche Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem Tag der Mautentrichtung ausgeurteilt. Damit wurden die Erwartungen der Transportbranche, die auf mindestens 4 % gehofft hatte, noch übertroffen.
Aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts ergibt sich, dass der Bund in diesem Zeitraum für den Anteil der Polizeikosten rund 1 Milliarde Euro an Maut zu Unrecht eingenommen hat. Auf dieselbe Größenordnung beläuft sich das potentielle Erstattungsvolumen, das sich zudem noch durch unionsrechtliche Zinsen (derzeit 8,62% p.a.) seit dem jeweiligen Tag der Mautzahlungen erhöht. Allerdings ist unbekannt, ob dieses Erstattungsvolumen von den ca. 38.000 bis Ende 2020 beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) eingereichten Erstattungsanträgen auch tatsächlich abgedeckt ist bzw. wieviele andere Transportunternehmen ihre Erstattungsansprüche durch nicht rechtzeitige oder ganz unterlassene Antragstellung haben verjähren lassen.
Wie schon vom EuGH (Az. C-321/19) am 28.10.2020 für die Jahre 2010 und 2011 ausgeurteilt, hätte der Bund auch in den neuen Zeiträumen die Polizeikosten den Mautzahlern nicht anlasten dürfen. Das EuGH-Urteil hatte beim BALM nach eigenen Angaben zu der Flut an Erstattungsanträgen von ca. 38.000 Transportunternehmen geführt. Für all diese Anträge hat das Urteil Signalwirkung.
Klägeranwalt Martin Pfnür zeigte sich zufrieden: „Das ist ein Etappensieg zur überfälligen Mauterstattung unserer Mandantschaft, damit das EuGH-Urteil vom 28.10.2020 endlich auch für die Zeiträume 2016 – 2020 umgesetzt wird.“ Allerdings sei das Urteil noch nicht rechtskräftig, sodass abzuwarten sei, ob der Bund gegen das Urteil vorgehe. Zudem betonte Pfnür, dass bisher lediglich eine Überprüfung hinsichtlich des Anteils der Polizeikosten erfolgt sei und die Überprüfung weiterer Bestandteile noch gesondert erfolge. Die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln hatte im Januar 2023 die diesbezüglichen Teile des faktischen Musterverfahrens wegen weiterem Erörterungsbedarf mittels Verfahrensabtrennung in ein eigenes Verfahren (Az. 14 K 626/23) überführt, über das zu einem späteren Zeitpunkt noch gesondert entschieden werden wird.
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