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Lkw-Maut: Machen Sie Ihre Erstattungsansprüche geltend!

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Lkw-Maut: Machen Sie Ihre Erstattungs-ansprüche geltend!

Der EuGH hat am 28.10.2020 durch sein Urteil im Vorabentscheidungsverfahren (C-321/19) in dem von unserer Kanzlei geführten Musterverfahren die Weichen für die Rückerstattung von Teilen der in Deutschland bezahlten LKW-Maut gestellt.

Wenn Sie als Transportunternehmen auch von dieser Entscheidung profitieren wollen, stellen sich die folgenden Fragen:

  • Für welche Zeiträume können Sie Ihre Rückzahlungsansprüche noch retten?
  • Welche Bedeutung hat das Musterverfahren für Ihre Ansprüche?
  • Mit welcher Abwehrstrategie des Verkehrsministers muss gerechnet werden und wie kann dieser begegnet werden?
  • In welcher Konstellation ist das Abwarten auf das Ergebnis des Musterverfahrens nicht ausreichend und müssen sofort gerichtliche Ansprüche geltend gemacht werden?
  • In welcher Konstellation ist das Abwarten auf das Ergebnis des Musterverfahrens zumindest riskant und die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche mindestens sinnvoll?
  • Welche Möglichkeiten zur Tragung der Prozesskosten bestehen durch externe Prozessfinanzierer?

Möchten Sie Ihre Erstattungsansprüche prüfen?

Gerne beraten wir Sie! Senden Sie uns eine unverbindliche Angebotsanfrage an maut@pfnuer.de!

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