Handels- und Gesellschaftsrecht

Das wirtschaftliche Leben in Deutschland wird entscheidend von Handelsgesellschaften geprägt. Um am Markt bestehen zu können erweist sich in den meisten Konstellationen die Gründung von Gesellschaften als zielführend oder gar sogar notwendig. Auf diese Weise können persönliche und finanzielle Ressourcen mehrerer Personen für die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks genutzt werden.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Das wirtschaftliche Leben in Deutschland wird entscheidend von Handelsgesellschaften geprägt. Um am Markt bestehen zu können erweist sich in den meisten Konstellationen die Gründung von Gesellschaften als zielführend oder gar sogar notwendig. Auf diese Weise können persönliche und finanzielle Ressourcen mehrerer Personen für die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks genutzt werden.

Wir stehen Ihnen zur Seite

Unser Beratungsangebot beginnt bereits vor der Gründung, um Sie bei der Wahl der für Ihr Vorhaben besten Gesellschaftsform zu unterstützen. Auch bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, der weitreichende Konsequenzen für die Gesellschaft, aber auch vor allem für Interessen und Verpflichtungen der Gesellschafter mit sich bringt, können Sie auf unsere Expertise und langjährige Erfahrung ebenso zählen wie bei den weiteren Schritten zur Gesellschaftsgründung.

Nach dem Abschluss der Gründung bietet sich auch die laufende Beratung durch unsere Kanzlei zur rechtlichen Unterstützung z. B. bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen und der Abfassung von Gesellschafterbeschlüssen an.

Auch in Fällen, in denen zwischen den Gesellschaftern unterschiedliche Interessen zu derartigen Spannungen führen, dass es zu einem Gesellschafterstreit kommt, können Sie sich auf uns verlassen. Bei der Führung eines Gesellschafterstreits ist neben Rechtskenntnis auch Strategie und Durchsetzungsvermögen erforderlich. Da der Streit unter Gesellschaftern mit einer Vielzahl verschiedener Verfahren verbunden sein kann, sind bei der Führung der Auseinandersetzung sehr vielfältige Gesichtspunkte zu berücksichtigen.

Wir begleiten Sie insbesondere

    • bei der Festlegung eines strategischen Ziels und einer strategischen Vorgehensweise,
    • bei der Durchsetzung von Auskunfts- und Kontrollrechten,
    • bei der zwangsweisen Beendigung einer Gesellschafterstellung, insbesondere durch Zwangseinziehung von Gesellschaftsanteilen oder Ausschluss,
    • bei der Planung und Durchführung einer taktischen Gesellschafterversammlung,
    • bei dem Streit um die Geschäftsführung, insbesondere bei der Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers,
    • bei der Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen sowie Beschlussfeststellungsklagen,
    • bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen (Abfindungsansprüche / Schadensersatzansprüche),
    • sowie bei der Durchsetzung eines vorläufigen Rechtsschutzes.

    Ein weiterer Kernbereich unserer anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftrecht besteht in der Beratung von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern. Wir erteilen Rat insbesondere im Hinblick auf die Aufgaben, Pflichten, die Anstellung, Abberufung, Kündigung und Haftung. Ein Geschäftsführer sollte stets gut informiert sein über der ihm vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen persönlichen Haftung. Die persönliche Haftung des Geschäftsführers kann sowohl gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftern (Innenhaftung) als auch gegenüber Dritten (Außenhaftung) bestehen. In diesem Zusammenhang muss auch die persönliche Haftung für Steuerschulden und für das Nichtabführen von Sozialversicherungsleistungen berücksichtigt werden. Auch spielt die Haftung bei Krise und Insolvenz der Gesellschaft in der Praxis es eine wichtige Rolle. Befindet sich die Gesellschaft in einer Krise, so sollte sich der Geschäftsführer so frühzeitig wie möglich durch eine anwaltliche Beratung hinsichtlich der rechtlichen Einschätzung der etwaig drohenden Insolvenzreife absichern. Durch die fachkundige Beratung kann so das Risiko einer verspäteten Insolvenzantragsstellung und der damit einhergehenden zivil- und strafrechtlichen Haftung minimiert werden.

    Unser gesellschaftsrechtliches Beratungsafeld wird schließlich durch die Unterstüzung bei der Liquidation der Gesellschaft, der Unternehmens An- oder Verkauf sowie bei der Umwandlung von Gesellschaften (z.B. Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel) vervollständigt

     

     

    Ihr Ansprechpartner

    Arthur Winczura

    Weitere Rechtsgebiete:

    Internationales Wirtschaftsrecht

    Strafrecht

    Arbeitsrecht

    Transportrecht

    Immobilienrecht