Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist geprägt von dem sensiblen Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aufgrund der alltäglichen Berührungspunkte gibt es eine Reihe von potentiellen Konfliktherden. Um diese Konflikte von vornherein zu vermeiden oder – falls erforderlich – zu lösen, ist es unabdingbar, detailgenau die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien zu kennen und diese zur Sicherung der eigenen Rechtsposition, aber auch zur Gestaltung einer gedeihlichen und produktiven Arbeitsatmosphäre zu nutzen.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist geprägt von dem sensiblen Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Aufgrund der alltäglichen Berührungspunkte gibt es eine Reihe von potentiellen Konfliktherden. Um diese Konflikte von vornherein zu vermeiden oder – falls erforderlich – zu lösen, ist es unabdingbar, detailgenau die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien zu kennen und diese zur Sicherung der eigenen Rechtsposition, aber auch zur Gestaltung einer gedeihlichen und produktiven Arbeitsatmosphäre zu nutzen.

Wir stehen Ihnen zur Seite

Bereits bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und des Auswahlverfahrens stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Auch während des Arbeitsverhältnisses auftretende arbeitsrechtliche Fragen können wir Ihnen schnell und kompetent beantworten. Sollte die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erforderlich sein, umfasst unsere Beratung auch, die Kündigungserklärung unter Beachtung der im Einzelfall einschlägigen Rechtsprechung zu gestalten. So kann der Zahlung hohe Abfindungszahlungen vorgebeugt werden oder diese zumindest in Grenzen gehalten werden.

Unser Angebotsspektrum im Bereich des Arbeitsrechts umfasst zudem auch die Formulierung von Aufhebungsverträgen sowie die Unterstützung der Suche nach üblichen Lösungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sofern eine gütliche Einigung nicht erzielbar ist, stehen wir Ihnen jedoch auch während eines Kündigungsschutzprozesses vor dem Arbeitsgericht als zuverlässiger Partner zur Seite. Gleiches gilt auch für die Durchsetzung bzw. Abwehr sonstiger vor den Arbeitsgerichten zu verhandelnder Ansprüche.

Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung können wir aufgrund langjähriger Erfahrung – insbesondere im deutsch-polnischen Bereich – eine umfassende Beratung und Vertretung anbieten. Beginnend mit den Fragen der Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu Werkverträgen, der Arbeitnehmervermittlung oder sonstigen angrenzenden Rechtsverhältnissen, unterstützen wir Sie ferner auch im Antragsverfahren zur Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis sowie nach deren Erteilung auch hinsichtlich der Verlängerung bzw. Aufrechterhaltung.

Abgerundet wird unsere Tätigkeit im Arbeitsrecht mit der Beratung rund um das Mindestlohngesetz (MiLoG), vor allem, aber nicht nur, in den höchst streitigen Fragen der Anwendbarkeit auf die Transportbranche.

Ihr Ansprechpartner

Arthur Winczura

Weitere Rechtsgebiete:

Handels- und Gesellschaftsrecht

Internationales Wirtschaftsrecht

Strafrecht

Transportrecht

Immobilienrecht